Accessibility -
Barrierefreiheit von Webangeboten
Warum barrierefrei?
Kapitelübersicht
Gründe für Barrierefreiheit
- Rechtslage
- Reichweite
- Zukunftssicherheit
- Suchmaschinenfreundlichkeit
- Kostenersparnis
Rechtslage
In den USA ist Accessibility schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben. (Section 508)
In Deutschland wurde im April 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen.
Im Juli folgte die BITV - Barrierefreie Informationstechnik Verordnung.
Rechtslage: Die BITV
- Schreibt Barrierefreiheit für Internetinhalte vor.
- Gilt für alle Bundesbehörden. Umsetzung auf Länderebene in Arbeit.
- Umsetzung bis Ende 2005; Bei behindertenspezifischen Seiten bis 2003.
- Definiert die Kriterien angelehnt an die WAI.
Erhöhte Reichweite
- Anteil der Internetnutzer bei Behinderten 80%.
- Anteil der Internetnutzer im Bevölkerungsdurchschnitt 42%.
- Geschätzte Zahl der Surfer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind: 20%.
Nicht zu vergessen:
- Eingeschränkte Personen, die nicht als behindert eingestuft werden. (z.B. ältere Menschen)
- Alle anderen Nutzer, die aufgrund ihrer Systeme oder Vorlieben von Barrieren abgewiesen würden.
Zukunftssicherheit
Durch konsequente Einhaltung aktueller Standards, wie HTML oder CSS:
- Kompatibel zu zukünftigen Browsern
- Kompatibel zu neuen alternativen Systemen, wie PDAs,Handys oder Bordcomputern
- "Vergangenheitssicher"
Suchmaschinenfreundlichkeit
Barrierefreie Seiten werden von Suchmaschinen besser indiziert durch:
- Für Robots zugängliche Inhalte
- Maschinell erkennbare Gliederung
- Meta-Angaben
Kostenersparnis
- schnellere Ladezeit / geringere Serverlast
- Vereinfachte Pflege
- Wiederverwendbarkeit
- Abwendung rechtlicher Sanktionen
© Frank Sander
Wilder Jäger Mediengestaltung